Unser Verein unterhält ein eigenes Sportobjekt, dass sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge trägt. Um es zu erhalten wird eine einmaliege Aufnahmegebühr, für jedes neue Mitglied, erhoben.
Auf der Mitgliederversammlung vom 20.01.2012 wurden die Beiträge nach § 6 unserer Satzung bestätigt .
Die Mitgliedsbeiträge sowie außerordentliche Beiträge werden in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Mitgliedsbeiträge sind bis zum 15.ten jeden Monats zu entrichten bzw. werden bis dahin per Lastschrift spartenweise eingezogen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen der einzelnen Beitragszahler.
Der Vorstand kann satzungsgemäß einzelnen Beitragszahlern auf Antrag hin, die bestehenden und künftigen Beitragspflichten ermäßigen.
Bei Aufnahme folgt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Alle Abteilungen gehören den jeweiligen Landes- & Fachverbände an, für die jährlich eine entsprechende Gebühr entrichtet werden muss.